Versorgungswerk

der Rechtsanwälte in Thüringen

Für den Fall, dass ein Mitglied berufsunfähig wird, also den anwaltlichen Beruf nicht mehr ausüben kann, kann die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente beantragt werden. Der Rentenanspruch entsteht frühestens, wenn die Berufsunfähigkeit länger als 90 Tage andauert.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich aus den bisher erworbenen Beitragsquotienten, anzurechnenden Versicherungszeiten ggfs. unter Berücksichtigung von Zurechnungszeiten bis zum 55. Lebensjahr und dem Rentensteigerungsbetrag.